Die 13 Gebote:


Gebot 1:

Folgende Regeln gelten für alle Mitglieder des Teams und sind nicht veränderbar

Gebot 2:

Es gilt weltweit die Anderthalb-Meter-Grenze: Jeder der mehr als 1,5 (eins Komma fünf) m von seinem Bier entfernt ist, muss dieses nach Ausruf der übrigen Tourmitglieder sofort Austrinken, und sich dafür Bedanken.

Gebot 3:

Für Proviant sorgt vor jedem Treffen ein anderer. Einer sorgt für feste Nahrung, ein anderer für Bier. Individualabreden haben jedoch Vorrang.

Gebot 4:

Die Musik ist stets so einzustellen, dass sie für jedes Mitglied als "laut" empfunden wird. Sollte dies aus elektrotechnischen Gründen einmal nicht möglich sein, so ist der Pegel durch Flex, Motorsäge oder ähnliches zu erhöhen.

Gebot 5:

Regelungen wie die gesetzliche Mittags- oder Sonntagsruhe treten hinter diese Geboten zurück und finden keine Anwendung.

Gebot 6:

Sollte ein Mitglied zu brennen anfangen, so ist ihm das durch deutliche Hand- oder Rufzeichen mitzuteilen. Danach darf erst der Feuerlöscher betätigt werden.

Gebot 7:

Frauen sind steht's willkommen. Sie dienen dem Abtransport der Bierleichen.

Gebot 8:

Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes findet bei der Tour keine grundsätzliche Anwendung.

Gebot 9:

Der Bollerwagen ist stets wie ein zartes Geschöpf zu behandeln. Er ist zu ehren und zu achten. Verstöße werden mit Bierentzug bestraft.

Gebot 10:

Treffen für ein neues Zusammenkommen dürfen nur während bezahlter Arbeitszeiten oder im Alkoholrausch beschlossen werden.

Gebot 11:

Ein Nichterscheinen einer angemeldeten Tour Person führt zur Schluckzahlerhöhung der Anwesenden.

Gebot 12:

Diese Satzung tritt mit Verkündung zum 01.01.2008 in Kraft und ist nur durch einstimmigen Beschluss, der Bolly Inhabenden Personen, zu verändern.



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